Asbestsanierung – ein Fall für den Fachmann
Sind Fassaden und Dächer von Altbauten mit Asbest belastet, bedeutet das eine Gesundheitsgefahr. Eine Asbestsanierung durch einen Fachbetrieb ist unvermeidlich. Doch Sanierungsmaßahmen können meist steuerlich abgesetzt werden.
Ist die Dacheindeckung des Altbaus asbestbelastet, muss ein Fachmann die Asbestsanierung durchführen. Foto: LBS
Ob in Dach- und Fassadenplatten oder als Dichtungsmaterial – Asbest wurde während der Wirtschaftswunderjahre in Deutschland fast überall verbaut, besonders wegen seiner optimalen Produkteigenschaften. Das faserige Mineral ist feuerfest, isolierend, chemisch beständig und reißfest. Doch werden die extrem dünnen Fasern eingeatmet, können sie sich in den Lungen dauerhaft absetzen und Krebs verursachen. In Deutschland wurde die Herstellung und Verarbeitung von Asbest 1993 gesetzlich verboten. Aktuell ist jedoch immer noch die problematische Entsorgung dieser Altlasten.
Nur kein eigenhändiges Entfernen!
Besonders die Verwitterung von Baumaterial, ist heute eine Gesundheitsgefährdung für Hausbewohner. Denn die Fasern lösen sich und verteilen sich in der Luft. Aber auch unsachgemäßes Entfernen oder Beschädigen asbesthaltiger Materialien erhöhen das Gesundheitsrisiko. Laut Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen ist die Durchführung von Abbrucharbeiten und die Asbestsanierung daher nur behördlich zugelassenen Unternehmen erlaubt.
Ein Gutachten sichert ab
Bevor mit der Asbestsanierung begonnen wird, ist es ratsam, ein Schadstoffgutachten erstellen zu lassen. Ein Gutachter misst die Asbestkonzentration in der Raumluft und untersucht einzelne Bauteile. Aus den Ergebnissen wird ein Konzept für die Asbestsanierung erstellt, um Aufwand und Kosten möglichst gering zu halten. Schadstoffgutachten werden von Umweltlaboren oder dem TüV angeboten und sichern den Auftraggeber rechtlich ab. Sanierungsarbeiten fär selbstgenützte Immobilien können steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Gutachten vor Sanierungsbeginn vorliegt. Dazu muss belegt sein, dass es sich um eine außergewöhnliche Belastung handelt.
Viel Aufwand für die Gesundheit
Eine Asbestsanierung ist meist aufwendig, da die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) eingehalten werden müssen. Die Sanierungsbaustelle muss staubdicht nach aussen abgeschottet werden. Im Innenbereich muss unter Unterdruck gearbeitet werden und alle Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusen betreten werden. Durch das Entfernen des asbesthaltigen Materials steigt die Faserkonzentration in der Luft enorm an. Das Gebäude ist solange unbewohnbar bis sich die Fasern abgesetzt haben. Nach einer Reinigung wird gemessen, ob die Belastungsgrenzwerte unterschritten sind. Erst dann kann das Gebäude wieder betreten werden.
Asbestsanierung: Kosten, die sich lohnen
Die Kosten für eine Asbestsanierung richten sich nach dem Ausmaß der Belastung. Vom Auftraggeber sind nur Strom und Wasser zu stellen. Die Kosten enthalten Leistungen wie Demontage, Personal, Entsorgung, Transport und Deponiegebühr.